Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle Pflicht
Reza HendriksAb Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll die Arzneimittelsicherheit verbessern, indem es Fehler reduziert und schädliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten verhindert. Apotheken in Dortmund haben die Umstellung bereits begrüßt und sie als Schritt zu einer sicheren Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln bezeichnet.
Jedes E-Rezept und jede Medikamentenabgabe wird künftig automatisch in einer elektronischen Medikationsliste gespeichert. Dadurch bleibt die Dokumentation stets aktuell und geschützt. Apotheken können diese Daten drei Tage lang über die Gesundheitskarte des Patienten abrufen – allerdings gelten für alle Mitarbeiter strenge Vertraulichkeitsregeln.
Die Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über die App ihrer Krankenkasse sperren oder sich direkt an ihre Versicherung wenden. Allerdings gibt es bei der Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte unterstützt, noch technische Probleme, die weiter behoben werden müssen.
Ab 2026 erhalten Apotheken zusätzliche Funktionen. Sie können dann auch rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel in die Medikationsliste eintragen. Diese Erweiterung ermöglicht einen umfassenderen Überblick über die Behandlung eines Patienten.
Die verpflichtende ePA standardisiert die Dokumentation in allen Gesundheitseinrichtungen. Gleichzeitig gibt sie den Patienten mehr Transparenz über ihre Medikamentenhistorie. Trotz der noch bestehenden technischen Herausforderungen soll die Umstellung Fehler verringern und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken verbessern.






