25 May 2026, 06:33

Abschiebeflug nach Irak mit 50 Personen – darunter 26 Straftäter und sieben Jesiden

Abschiebeflug nach Bagdad - NRW fordert Schutz für Yazidis

Abschiebeflug nach Bagdad - NRW fordert Schutz für Yazidis - Abschiebeflug nach Irak mit 50 Personen – darunter 26 Straftäter und sieben Jesiden

Am Dienstag startete von Düsseldorf aus ein Abschiebeflug in den Irak mit 50 reservierten Plätzen für Abzuschiebende. Der Großteil der an Bord befindlichen Personen stammte aus Nordrhein-Westfalen (NRW), darunter 26 verurteilte Straftäter. Der Flug folgt früheren Abschiebungen in diesem Jahr aus Leipzig und Hannover.

Von den 50 zur Abschiebung vorgesehenen Personen kamen 41 aus NRW, vier aus anderen Bundesländern und die verbleibenden fünf aus anderen EU-Staaten. Unter den Abzuschiebenden befanden sich sieben Jesiden, obwohl weiterhin Forderungen nach ihrem Schutz erhoben werden.

Das NRW-Innenministerium hatte die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, ein Abschiebungsverbot für Jesidinnen und Jesiden einzuführen oder eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. 2023 hatte der Deutsche Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden offiziell als Völkermord anerkannt. Diese Anerkennung hat den Druck auf die Behörden erhöht, die Abschiebungen zu stoppen.

Bereits in diesem Jahr hatten zwei ähnliche Flüge stattgefunden – einer im Februar von Hannover aus mit 47 Abzuschiebenden und ein weiterer im Juli von Leipzig aus mit 43 Personen. NRW hatte zuvor ein vorübergehendes Abschiebungsverbot für jesidische Frauen und Mädchen verhängt, das jedoch im Juni 2024 auslief.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht sich nun mit Forderungen nach Handlungsbedarf konfrontiert. Kritiker argumentieren, dass zunächst Rechtssicherheit für Jesiden geschaffen werden müsse, bevor weitere Abschiebungen erfolgen.

Der Flug markiert einen weiteren Schritt in der umstrittenen Abschiebepraxis Deutschlands, trotz des Widerstands regionaler Verantwortungsträger. Da die jesidische Gemeinschaft weiterhin gefährdet ist, dürfte die Debatte über ihren rechtlichen Status anhalten. Die Bundesregierung hat auf die Forderungen nach einer dauerhaften Lösung bisher nicht reagiert.

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