Bundespolizei findet illegalen Elektroschocker im Gepäck eines Marokko-Reisenden
Anto StumpfBundespolizei findet illegalen Elektroschocker im Gepäck eines Marokko-Reisenden
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle einen verbotenen Elektroschocker im aufgegebenen Gepäck eines Passagiers. Der Mann wollte kurz darauf einen Flug nach Marokko antreten. Das Gerät verfügte nicht über die nach deutschem Recht vorgeschriebene Zulassung.
Der Elektroschocker befand sich im Gepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der den Flug FR 2359 nach Agadir bestiegen wollte. Die Beamten stuften das Gerät als illegal ein, da es das obligatorische Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) nicht aufwies.
Nach dem deutschen Waffengesetz gelten Elektroschocker ohne diese Zertifizierung als verbotene Waffen. Die Polizei beschlagnahmte das Gerät umgehend. Der Mann gab an, es einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet.
Gegen ihn wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Nach Abschluss der notwendigen Formalitäten durfte er seine Reise wie geplant fortsetzen. Der Elektroschocker wurde von der Bundespolizei sichergestellt und einbehalten. Obwohl dem Passagier rechtliche Konsequenzen drohen, konnte er seine Reise antreten. Der Fall unterstreicht die strenge Kontrolle von Waffenbestimmungen an deutschen Flughäfen.






