DAK-Gesundheit verklagt Bundesregierung wegen unzureichender Finanzierung der Krankenkassen

DAK-Gesundheit verklagt Bundesregierung wegen unzureichender Finanzierung der Krankenkassen
Die DAK-Gesundheit geht rechtlich gegen die Bundesregierung wegen der Finanzierung der Krankenversicherungen vor. Wie der Vorstandsvorsitzende Andreas Storm ankündigte, wird die Klage am Montag beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Er wirft der Regierung vor, die aktuellen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds seien unangemessen niedrig.
Storm argumentiert, dass die unzureichenden Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds die Krankenkassen zwingen, die Beiträge zu erhöhen. Ohne ausreichende Mittel müssten Versicherte ab 2026 höhere Kosten tragen. Die Regierung verlagere damit die finanzielle Last auf sie.
Würde das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die vollen 10 Milliarden Euro erhalten, die ihm jährlich zustehen, könnten die Beiträge stabil bleiben – oder sogar um 0,5 Prozentpunkte sinken. Storm betont zudem, wie wichtig eine angemessene Finanzierung für Empfänger des Bürgergelds sei.
Die DAK-Gesundheit handelt nicht allein: Weitere gesetzliche Krankenkassen schließen sich dem Vorgehen gegen die staatlichen Finanzierungsentscheidungen an. Im Mittelpunkt der Klage stehen die Beitragserhöhungen für 2026 und die fehlenden Mittelzuweisungen.
Bisher liegen keine Details zum zuständigen Richter oder zum genauen Gerichtsstandort vor. Der Fall folgt auf frühere Ankündigungen der DAK und des Sozialverbands VdK, die rechtliche Schritte planten.
Ziel der Klage ist es, die Beitragserhöhungen 2026 durch die Freigabe der fehlenden Bundesmittel zu verhindern. Bei Erfolg könnten Millionen Versicherte vor höheren Kosten bewahrt werden. Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob die Regierung ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds anpassen muss.

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