Dortmunder Gericht verurteilt Ex-Partner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft
Traude KlappEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Dortmunder Gericht verurteilt Ex-Partner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft
Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine ehemalige Partnerin in Dortmund erstochen hat. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig – nicht jedoch des Mordes.
Die Tat ereignete sich, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Staatsanwaltschaft prüfte zunächst, ob sie den Mann wegen Mordes aus niederen Beweggründen anklagen solle, revidierte ihre Position später jedoch. Schließlich beantragte sie eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Die Verteidigung plädierte auf eine mildere Strafe von sieben Jahren und berief sich dabei auf den psychischen Zustand des Angeklagten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dieser aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit gehandelt habe – nicht aus Rache oder Besitzansprüchen. Da es keine Beweise für einen Mord gab, erfolgte die Verurteilung wegen Totschlags.
Sowohl Anklage als auch Verteidigung stimmten in der Frage des Totschlagsvorwurfs überein, unterschieden sich jedoch in der Höhe der geforderten Haftstrafe. Das endgültige Urteil von zehn Jahren spiegelt die Bewertung des Falls durch das Gericht wider.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Berufungen möglich bleiben. Der Fall verdeutlicht die juristische Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag in deutschen Gerichten. Die endgültige Strafe des Mannes hängt davon ab, ob die Entscheidung nach möglichen Rechtsmitteln Bestand hat.






