Festnahme in Gelsenkirchen: Mann mit Messer und Schlagstock geschnappt – zwei Haftbefehle offen
Lutz KühnertFestnahme in Gelsenkirchen: Mann mit Messer und Schlagstock geschnappt – zwei Haftbefehle offen
Ein 43-jähriger Mann aus Gelsenkirchen wurde am 14. Juni am Hauptbahnhof der Stadt festgenommen. Beamte kontrollierten ihn im Rahmen einer Routineüberprüfung und stellten fest, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen.
Der Mann war bereits Gegenstand zweier Haftbefehle: Einer sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung vor, der andere eine achtmonatige Haftstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Bei der Kontrolle fanden die Polizisten ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock in seinem Besitz. Beide Gegenstände durfte er nicht bei sich tragen. Er wurde daraufhin offiziell festgenommen, und die verbotenen Waffen wurden beschlagnahmt.
Die Behörden belehrten ihn über seine Rechte im Zusammenhang mit der Festnahme und dem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Später wurde er einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Nun drohen ihm zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz.
Die Festnahme bringt für den Mann neue juristische Probleme mit sich. Er bleibt bis zur Klärung der neuen Waffenvorwürfe in Untersuchungshaft. Zudem müssen die bereits verhängten Haftstrafen wegen Volksverhetzung und Drogendelikten vollstreckt werden.
