15 May 2026, 20:31

Fortbildung in Ibbenbüren: Standesbeamte lernen neues Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz

Titelblatt eines alten Buches mit dem Titel "Gesetze und Verordnungen, erlassen und eingeführt von dem Bürgermeister, Alderman und Gemeinwesen der Stadt New York"

Fortbildung in Ibbenbüren: Standesbeamte lernen neues Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz

Fortbildung für Standesbeamte im Herbst: Schulung zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren

Am 9. Oktober 2025 fand in Ibbenbüren eine Herbstfortbildung für Standesbeamte statt. Im Mittelpunkt standen aktuelle Änderungen im Namensrecht sowie das Selbstbestimmungsgesetz. Rund 60 Teilnehmer aus dem gesamten Kreisgebiet folgten der Einladung.

Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Ibbenbürener Bürgerbüros, eröffneten die Veranstaltung. Sie begrüßten die Standesbeamten in der Feuerwehr- und Rettungswache, wo die Schulung stattfand.

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Ein zentrales Thema war das Namensrecht, das die Wahl des Familiennamens nach der Heirat regelt. Durch jüngste Novellen erhalten Paare nun mehr Flexibilität bei der Namensführung. Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Fachverbandes der Standesbeamten in Westfalen-Lippe, erläuterten die neuen rechtlichen Bestimmungen und leiteten die Diskussionen.

Auch praktische Fragen zur Umsetzung der Änderungen wurden behandelt. Die Fortbildung vermittelte den Standesbeamten sowohl die aktualisierten Regelungen des Namensrechts als auch die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Die Veranstaltung bot Klarheit über die jüngsten rechtlichen Anpassungen. Mit rund 60 teilnehmenden Fachkräften sollte die Schulung sie auf die Anwendung der neuen Vorschriften im Berufsalltag vorbereiten. Das überarbeitete Namensrecht ermöglicht Ehepaaren nun eine größere Auswahl bei der Wahl ihres Familiennamens.

Quelle