17 March 2026, 14:28

Gericht stoppt Verlegung der TH-OWL-Studiengänge aus Höxter – Campus bleibt vorerst erhalten

Plakat, das Gebührenbefreiungen für über 1.000 Coursera-Kurse für Flüchtlinge ankündigt, mit mehreren Personen im Hintergrund.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH-OWL-Studiengänge aus Höxter – Campus bleibt vorerst erhalten

Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, Studiengänge vom Campus Höxter der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) zu verlegen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass die Entscheidung der Hochschule, den Lehrbetrieb dort einzustellen, rechtswidrig sei. Die Landesregierung hatte sich zuvor eingeschaltet und argumentiert, dass es für die Umstrukturierung kein tragfähiges Konzept für die künftige Nutzung des Standorts gebe.

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Der Streit entbrannte, als die TH OWL ankündigte, alle Lehraktivitäten in Höxter zu beenden und die Studiengänge nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Lokale Akteure, darunter Teilnehmer eines kürzlichen Symposiums, schlugen vor, den Campus für ökologische Forschung und Umweltlehre offen zu halten. Projekte wie das Blaue Band Oberweser wurden als zentrale Gründe genannt, den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Das Gericht gab dem Land recht und stellte fest, dass die vollständige Schließung eines Campus die Befugnisse einer Hochschule übersteige. Zudem bestätigte es, dass der Aufsichtsakt des Landes im vergangenen Jahr nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen gerechtfertigt war. Das Gesetz nennt Höxter ausdrücklich als geschützten Standort, der nicht vollständig aufgegeben werden darf.

Die TH OWL hatte ihren Umzugszeitplan bereits in einem Eilverfahren angepasst. Doch mit dem aktuellen Urteil sind weitere Verlegungen nun untersagt, bis ein gültiges Nutzungskonzept für Höxter vorliegt.

Das Urteil zwingt die TH OWL, ihre Umzugspläne für den Standort Höxter vorerst zu stoppen. Das Land besteht weiterhin auf eine klare Strategie für den Campus – im Einklang mit den landesweiten Hochschulgesetzen. Ohne ein genehmigtes Konzept dürfen keine Studiengänge vom Standort abgezogen werden.

Quelle