Gericht wehrt Klage gegen Windpark in NRW ab – Gleitschirmflieger unterliegen
Anto StumpfDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Klage gegen Windpark in NRW ab – Gleitschirmflieger unterliegen
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Flugbetrieb darstellen. Der Verein mit fast 800 Mitgliedern hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Bedingungen für Piloten schaffen.
Der Club hatte mit einem Eilantrag versucht, den Bau des Windparks zu stoppen, und behauptet, dieser berge erhebliche Sicherheitsrisiken und schränke die Flugaktivitäten ein. Ihr Fluggelände, eines der meistgenutzten in der Region, verzeichnet jährlich rund 1.000 Starts. Die Piloten warnten, dass Turbulenzen durch die Anlagen Flüge gefährden könnten – insbesondere bei stärkerem Wind.
Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Windräder unzumutbare Gefahren mit sich bringen würden. Es verwies darauf, dass Flüge ohnehin bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern untersagt sind – unabhängig vom Windpark. Bei Wind unter 20 Stundenkilometern könnten die Aktivitäten laut Richtern ohne größere Probleme fortgesetzt werden. Zudem bestätigte das Gericht, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war.
Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Energiezone, wie im Landesentwicklungsplan festgelegt. Mit der Genehmigung der sechs Anlagen kann das Projekt nun voranschreiten, nachdem das Gericht die Einwände des Vereins zurückwies.
Das Urteil ebnet den Weg für den Bau des Windparks bei Meschede. Die Entscheidung bedeutet, dass der Verein die Anlagen akzeptieren muss, wobei die bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen weiterhin gelten. Zusätzliche Sicherheitsauflagen ordnete das Gericht nicht an.






