NRW fordert flexiblere Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen
Traude KlappNRW fordert flexiblere Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesvorschriften, um schwimmende Solarenergieprojekte voranzutreiben. Derzeit sind im Land sechs Anlagen in Betrieb, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich. Behördenvertreter argumentieren, dass strengere Regelungen größere Vorhaben ausbremsen.
Im Januar reichte der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer, entsprechende Vorschläge ein. Der Antrag zielt auf eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes ab. Dabei soll es um eine Anhebung der maximalen Bedeckungsgrenzen sowie flexible Ausnahmeregelungen für bestimmte Gewässer gehen.
Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Solaranlagen nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben. Das Land hält diese Beschränkungen nicht immer für ökologisch sinnvoll und sieht darin ein Hindernis für großflächige Projekte.
Minister Krischer erkennt besonders im Niederrhein-Gebiet großes Potenzial für schwimmende Photovoltaik. Mona Neubaur, zuständig für Wirtschaft und Energie, betont die Notwendigkeit, die Kapazitäten für erneuerbare Energien im Land auszubauen.
Die geplanten Änderungen sollen den Bau großer schwimmender Solarparks erleichtern. Falls sie umgesetzt werden, könnten in Nordrhein-Westfalen mehr Projekte realisiert werden. Das Land hofft, dass die Bundesregierung auf den Appell nach flexibleren Regelungen eingeht.
