28 June 2026, 22:32

Podcaster Ben Berndt wehrt sich gegen LfM-Forderung zu Höcke-Interview

Medienaufsicht zielt auf 'Ben Ungescripted'-Podcast mit Höcke

Podcaster Ben Berndt wehrt sich gegen LfM-Forderung zu Höcke-Interview

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat den Podcaster Ben Berndt angewiesen, sein Interview mit Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Die Folge aus Berndts Podcast ungeskriptet wurde bereits über sechs Millionen Mal gestreamt. Die Behörde forderte bis zum 30. Juni Überarbeitungen und erläuternde Hinweise an.

Die Rechtsabteilung der LfM richtete ein Schreiben an Berndts Firma, die ungeskriptet media GmbH, und verlangte Änderungen an der Episode. Die Medienaufsicht kritisierte, dass Berndt Höckes Darstellung seiner rechtlichen Verurteilungen wegen der Verwendung des Slogans „Alles für Deutschland“ weder einordnete noch korrigierte. Die LfM bezeichnete die Maßnahme als eine „mildeste Form“ der Beanstandung und wies darauf hin, dass es sich weder um ein förmliches Verfahren noch um Zensur handele.

Berndt weigert sich, den Forderungen nachzukommen. Er erklärte: „Der Staat will mich zensieren. Da habt ihr euch den Falschen ausgesucht.“ Zudem kündigte er an, keine nachträglichen Änderungen vorzunehmen, und warnte, dass eine solche Praxis Tausende weiterer Podcaster zur Selbstzensur veranlassen könnte. Es ist nicht das erste Mal, dass Berndt die Höcke-Folge überarbeitet: Bereits nach einem Hinweis der früheren AfD-Co-Vorsitzenden Frauke Petry auf eine sachliche Ungenauigkeit hatte er Korrekturen vorgenommen.

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Seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020 überwachen die Landesmedienanstalten bestimmte Online-Inhalte. Im Rahmen dieser erweiterten Befugnisse haben sie bisher 38 Beanstandungen an Kanal- oder Plattformbetreiber ausgerichtet.

Berndt bleibt trotz der Aufforderung der Medienaufsicht standhaft. Die hohe Abrufzahl der Folge und der rechtliche Streit unterstreichen die zunehmende Kontrolle von Online-Inhalten. Die Behörde hält an ihrer Position fest und betont, dass es sich bei der Beanstandung nicht um Zensur, sondern um eine notwendige Maßnahme handele.

Quelle