26 April 2026, 06:29

Stadtrat öffnet Tür für kleinere Gruppen: Bürgerpartei und Linke profitieren von Neuregelung

Ein Diagramm mit der Überschrift "Gemeinschaftliche Rechenschaftspflicht" und einem zentralen Kreis, der durch Pfeile mit drei überlappenden Kreisen verbunden ist, alles in fetter, leuchtender Schrift.

Stadtrat öffnet Tür für kleinere Gruppen: Bürgerpartei und Linke profitieren von Neuregelung

Eine Änderung der Stadtratsregeln ermöglicht es nun auch kleineren politischen Gruppen, sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu benennen. Von der Neuregelung profitieren insbesondere die Bürgerpartei und die Linke, die dieses Recht bisher nicht besaßen. Die Anpassung erfolgt noch vor der ersten Sitzung des Rates am 4. November.

Nach den alten Bestimmungen durften nur Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern sachkundige Bürger vorschlagen. Dadurch blieben kleinere Gruppen wie die zweiköpfige Bürgerpartei oder die gespaltene Linke von diesem Privileg ausgeschlossen. Die Linke hatte zudem eines ihrer drei Mitglieder von der Zusammenarbeit ausgeschlossen, was ihren Einfluss zusätzlich schwächte.

Die Stadtverwaltung hat nun ihren Entwurf überarbeitet, um auch kleinere Gruppen einzubeziehen. Christian Ruhe, Leiter des Bürgermeisterbüros, bestätigte, dass selbst zweiköpfige Fraktionen künftig sachkundige Bürger benennen dürfen. Die Verwaltung hat alle Gruppen und Fraktionen bereits über die Änderung informiert.

Derzeit werden die Vorschläge für die sachkundigen Bürger beim Rathaus eingereicht. Der neue Stadtrat wird aus vier vollwertigen Fraktionen, zwei kleineren Gruppen und zwei unabhängigen Stadträten bestehen. Die überarbeiteten Regeln sollen den kleineren Kräften eine formalere Rolle in der kommunalen Politik einräumen.

Mit dem Richtungswechsel erhalten die Bürgerpartei und die Linke Zugang zu einem Recht, das bisher größeren Gruppen vorbehalten war. Ihre Möglichkeit, sachkundige Bürger zu benennen, tritt bereits in der kommenden konstituierenden Sitzung in Kraft. Die Änderung spiegelt das Bestreben wider, die Teilhabe an städtischen Entscheidungsprozessen zu erweitern.

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