09 June 2026, 00:29

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt

Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, den 28. September 2025 statt

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Wählerinnen und Wähler, die für die Hauptwahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch neue Unterlagen für die Stichwahl zugesandt.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet und befinden sich an denselben Standorten wie bei der Abstimmung am 14. September. Wer im ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatte, kann diesmal nicht persönlich vor Ort wählen.

Briefwahlunterlagen können gegen Vorlage eines Personalausweises beim Wahlbüro der Stadt angefordert werden. Das Wahlbüro in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, bestätigt zudem, ob die Unterlagen versandt wurden, und verfolgt deren Zustellung. Für Rückfragen steht das Büro unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter 02202 – 14 2888 zur Verfügung.

Abgegebene Briefwahlstimmen müssen bis spätestens 16 Uhr am Wahltag eingereicht sein. Sie können in die Briefkästen der Stadt eingeworfen oder direkt im zentralen Wahlbüro abgegeben werden. In Notfällen – etwa bei plötzlicher Erkrankung – können Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für eine Vertrauensperson erforderlich, die die Stimme abgibt.

In der Stichwahl werden sowohl der Bürgermeister von Bergisch Gladbach als auch der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises bestimmt. Briefwähler müssen darauf achten, dass ihre Stimmen fristgerecht eintreffen. Bei kurzfristigem Hilfebedarf steht das Wahlbüro für Beratung bereit.

Quelle