Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windrad im Hochsauerland: Gericht weist Klage von Drachenseglern ab
Drachensegler- und Hängegleiterclub in NRW unterliegt im Rechtsstreit gegen Windrad in Hochsauerland
Ein Drachensegler- und Hängegleiterverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau einer geplanten Windkraftanlage im Kreis Hochsauerland verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies einen Eilantrag des Clubs ab und ebnete damit den Weg für den Bau in etwa 550 Metern Entfernung von der Startrampe.
Der Verein hatte argumentiert, die Anlage berge erhebliche Sicherheitsrisiken und schränke die Flugaktivitäten unzumutbar ein. Besonders bei schwachem Wind würde der Betrieb gestört, so die Befürchtung. Das OVG urteilte jedoch, dass der Planungsprozess unter angemessener Beteiligung des Clubs stattgefunden habe.
Laut Gericht sei das Überleben des Vereins durch die Windkraftanlage nicht gefährdet. Flugaktivitäten seien bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen weiterhin möglich. Die Richter sahen keine Gründe, das Projekt zu stoppen, und lehnten den Antrag auf einstweilige Verfügung ab.
Mit dieser Entscheidung kann der Windpark nun wie geplant realisiert werden. Der Verein hatte rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem frühere Einsprüche gegen das Vorhaben gescheitert waren.
Durch das Urteil wird das Windradprojekt ohne weitere juristische Verzögerungen voranschreiten. Der Club muss sich nun an die neuen Bedingungen anpassen, kann seinen Betrieb aber unter bestimmten Windverhältnissen fortsetzen. Über ähnliche Konflikte zwischen Windparks und Flugsportvereinen in der Region liegen keine umfassenden Daten vor.






