Zoll beschlagnahmt Mini-Bagger auf A2 – Fahrer zahlt 2.870 Euro Steuernachzahlung
Lutz KühnertZoll beschlagnahmt Mini-Bagger auf A2 – Fahrer zahlt 2.870 Euro Steuernachzahlung
Zollbeamte haben auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Mini-Bagger beschlagnahmt, der auf einem polnisch zugelassenen Anhänger transportiert wurde. Der 42-jährige Fahrer war kontrolliert worden, nachdem er das Fahrzeug nicht deklariert hatte – er behauptete, es sei für den privaten Gebrauch in Polen bestimmt.
Der Mann gab an, den Bagger im Vereinigten Königreich für etwa 15.000 Euro erworben zu haben. Er wollte ihn für ein Bauprojekt auf seinem Grundstück nutzen, konnte jedoch die erforderlichen Zollpapiere nicht vorlegen. Die Beamten vermuteten Steuerhinterziehung und leiteten ein Strafverfahren ein.
Nach EU-Recht müssen Reisende, die aus Drittstaaten einreisen, Waren mündlich beim Zoll anmelden. Freigrenzen gelten nur bis zu bestimmten Beträgen: 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Ankommende auf dem Luft- oder Seeweg und 175 Euro für unter 15-Jährige. Wer diese Grenzen überschreitet, muss Einfuhrabgaben entrichten.
Dem Fahrer drohte eine Mehrwertsteuernachzahlung von rund 2.870 Euro. Nach Begleichung der ausstehenden Summe vor Ort durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung korrekter Zollerklärungen für Waren, die in die EU eingeführt werden. Gegen den Fahrer läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Die Einfuhrabgaben wurden gezahlt, und der Bagger wurde freigegeben.






