Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Gastronomie auf
Zollbeamte in Münster deckten bei überraschenden Kontrollen im Kreis Borken zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht auf. Die am Sonntag, dem 31. August 2025, durchgeführten Überprüfungen richteten sich gegen Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Die Behörden sprachen von einem „alarmierenden Ausmaß“ der Verstöße.
Neun Beamte des Hauptzollamts Münster führten die Aktion im Rahmen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes durch. Im Fokus standen illegale Beschäftigung, nicht gemeldete Sozialabgaben sowie die Unterschreitung des Mindestlohns.
In einem ersten Betrieb wurde ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. In einem zweiten Restaurant entdeckten die Prüfer einen weiteren Beschäftigten ohne legalen Aufenthaltsstatus, zwei nicht sozialversicherungspflichtig angemeldete Mitarbeiter sowie einen, der nicht den Mindestlohn erhielt. In einem dritten Betrieb fehlten bei Arbeitnehmern die Sozialversicherungsmeldungen, während zwei Personen keine Ausweispapiere vorlegen konnten.
Ein Mitarbeiter verweigerte die Zusammenarbeit bei der Befragung, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Die Kontrollen förderten eine weitverbreitete Missachtung von Arbeits- und Einwanderungsgesetzen zutage. Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, betonte die Notwendigkeit solcher Einsätze. Die Behörden prüfen nun die Ergebnisse für weitere Maßnahmen.






