Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück
Lutz KühnertZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück
Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben, nachdem sie vorübergehend beschlagnahmt worden waren. Die Samen waren bei einer Grenzkontrolle Anfang August 2025 sichergestellt worden, wurden später jedoch nach deutschen Einfuhrbestimmungen zur Auslieferung freigegeben.
Der Vorfall begann, als Beamte im Kreis Viersen nahe der niederländischen Grenze Anfang August eine Lieferung stoppten. Die Cannabissamen gehörten einem niederländischen Unternehmen, das legal mit Vermehrungsmaterial handelt. Trotz anfänglicher Bedenken bestätigten die Ermittler, dass die Samen die deutschen Einfuhrvorschriften erfüllten.
Nach einer Prüfung durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft wurde beschlossen, die Sendung freizugeben. Am 22. Oktober 2025 übergab das Zollamt Krefeld alle 20.000 Samen an das Unternehmen zurück.
Der Fall unterstreicht den rechtlichen Status von Cannabissamen als zugelassenes Vermehrungsmaterial in Deutschland. Das Unternehmen erhielt nach Abschluss der offiziellen Untersuchungen und der Bestätigung der Regelkonformität die volle Verfügungsgewalt über die Lieferung zurück.






