Betrüger erpressen Balkon-Solaranlagen-Besitzer mit gefälschten Bußgeld-Forderungen
Lutz KühnertBetrüger erpressen Balkon-Solaranlagen-Besitzer mit gefälschten Bußgeld-Forderungen
Betrüger verschicken gefälschte Schreiben an Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen und fordern darin Gebühren für nicht angemeldete Installationen. Der Schwindel nutzt reale Vorschriften zur Registrierung von Solaranlagen aus, setzt die Empfänger aber mit falschen Drohungen unter Druck, um sie zur Zahlung zu bewegen.
Die Bundesnetzagentur hat nun vor diesen täuschenden Schreiben gewarnt, die fälschlicherweise behaupten, von der Behörde selbst zu stammen. In den betrügerischen Briefen wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie fordern eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro und drohen mit einem „vollen Bußgeld“ von 208 Euro, falls die Strafe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird.
Zusätzlich werden die Besitzer aufgefordert, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen – ein weiterer Versuch, Druck auszuüben. Die Bundesnetzagentur hat jedoch bestätigt, dass die Absenderadresse und die Telefonnummern in den Schreiben falsch sind.
Nach den echten Vorschriften muss zwar jede Balkon-Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Doch die Behörde betont, dass diese gefälschten Benachrichtigungen ignoriert werden sollten. Stattdessen werden die Empfänger aufgefordert, den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen, um die Täter zu ermitteln.
Der Schwindel macht sich die Unsicherheit über die tatsächlichen Meldepflichten für kleine Solaranlagen zunutze. Zwar können bei unterlassener Registrierung Bußgelder drohen, doch die Bundesnetzagentur stellt klar: Diese Schreiben sind betrügerisch.
Besitzer, die solche Forderungen erhalten, sollten sie keinesfalls beachten, sondern sich stattdessen an die Strafverfolgungsbehörden wenden.






