08 June 2026, 02:21

Drei Einsprüche gegen NRW-Stadtratswahl: AfD und Wahlausschuss klagen an

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Drei Einsprüche gegen NRW-Stadtratswahl: AfD und Wahlausschuss klagen an

Gegen das jüngste Wahlergebnis des Stadtrats in Nordrhein-Westfalen sind drei Einsprüche eingelegt worden. Die Beschwerden, die von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer Vertreterin der AfD eingereicht wurden, richten sich gegen die Art und Weise der Sitzverteilung. Die Stadtverwaltung hat die Vorwürfe bereits als rechtlich unbegründet zurückgewiesen.

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Die Einsprüche stammen von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz, dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes. Sie argumentieren, dass das bei der Sitzvergabe angewandte mathematische Verfahren fehlerhaft sei, und fordern eine Überprüfung. Die Beschwerden wurden innerhalb der im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Frist von einem Monat eingereicht.

Die Stadtverwaltung prüfte die Vorwürfe, erklärte sie jedoch für unzulässig. Laut Angaben der Behörden stützen sich die Einsprüche auf falsche Rechtsargumente und berufen sich auf Satzungen, die in diesem Fall nicht anwendbar sind. Der Wahlprüfungsausschuss, der für die erste Bewertung zuständig ist, unterstützte diese Entscheidung.

Der nächste Schritt liegt nun beim neu gewählten Stadtrat. In seiner ersten konstituierenden Sitzung werden die Mitglieder die Einsprüche offiziell prüfen. Ihre Entscheidung wird darüber bestimmen, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Da die Einsprüche abgelehnt wurden, bleibt das Wahlergebnis vorerst bestehen. Der neue Stadtrat wird sich in seiner Eröffnungsitzung mit der Angelegenheit befassen. Änderungen bei der Sitzverteilung würden erst nach einer vollständigen Prüfung der Beschwerden und mit seiner Zustimmung möglich sein.

Quelle