Düsseldorfer Lehrerin wegen 31.300 Euro Betrug mit Gehaltszuschlägen verurteilt
Anto StumpfDüsseldorfer Lehrerin wegen 31.300 Euro Betrug mit Gehaltszuschlägen verurteilt
Eine Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, nachdem sie ihre kommissarische Schulleiterinnenrolle aufgegeben hatte – insgesamt beliefen sich die fälschlich gezahlten Gelder auf rund 31.300 Euro.
Im Mittelpunkt des Falls stand die unterbliebene Meldung der Überzahlungen durch die Lehrerin. Sie behauptete, sie habe geglaubt, es handele sich um Nachzahlungen, und räumte ein, ihre Gehaltsabrechnungen nicht regelmäßig geprüft zu haben. Das Gericht wies diese Begründung zurück und urteilte, sie habe die rechtliche Pflicht gehabt, die Behörden über den Fehler zu informieren.
Die Lehrerin wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt und muss zudem den vollen Betrag der zu Unrecht erhaltenen Zahlungen zurückerstatten. In der Begründung betonte das Gericht, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst verpflichtet seien, Fehler bei ihren Bezügen aktiv zu korrigieren – selbst wenn sie davon ausgehen, dass die Zahlungen rechtmäßig seien.
Mit der Verurteilung muss die Lehrerin nun die gesamte Summe von 31.300 Euro zurückzahlen. Die Geldstrafe und die Rückforderungsanordnung folgen dem Gerichtsbeschluss, wonach sie ihre Pflicht vernachlässigt habe, die Überzahlung zu klären. In der deutschen öffentlichen Verwaltung gibt es keine festgelegte Frist, innerhalb derer solche Fehler behoben werden müssen.






