Merz-Regierung verschärft Bürgergeld: Neue Vermögensgrenzen ab 2026
Die Merz-Regierung hat das deutsche Grundsicherungssystem grundlegend reformiert und führt ab 2026 strengere Vermögensregeln ein. Nach dem neuen Modell hängt der Anspruch auf Leistungen künftig von altersabhängigen Freigrenzen ab – statt wie bisher von einer pauschalen Freigrenze. Viele Bezieher von Sozialleistungen müssen nun mit schärferen Obergrenzen für Ersparnisse und Investitionen rechnen, bevor sie ihren Anspruch verlieren.
Bisher durften Empfänger des Bürgergelds bis zu 40.000 Euro an Vermögen besitzen, ohne dass dies auf ihre Leistungen angerechnet wurde. Eine vierköpfige Familie konnte beispielsweise insgesamt 85.000 Euro an Ersparnissen haben und trotzdem noch Anspruch auf Unterstützung haben. Das neue System schafft diese Regelung ab und staffelt die geschützten Vermögenswerte stattdessen nach Altersgruppen.
Ab 2026 dürfen unter 20-Jährige nur noch 5.000 Euro an geschütztem Vermögen besitzen. Für die Altersgruppe von 21 bis 40 Jahren steigt die Grenze auf 10.000 Euro, während Menschen zwischen 41 und 50 Jahren maximal 12.500 Euro behalten dürfen. Die höchste Freigrenze von 15.000 Euro gilt ausschließlich für Personen ab 51 Jahren. Ein 43-jähriger Single mit 14.000 Euro Ersparnissen würde die Grenze demnach überschreiten und seinen Leistungsanspruch verlieren.
Die Reformen streichen zudem die bisherige Schonfrist für Vermögen – Überschreitungen der neuen Grenzen führen sofort zum Ausschluss von Leistungen. Auch Altersvorsorge in Form von Bargeldkonten, Aktien oder privaten Investmentplänen wird auf das Gesamtvermögen angerechnet, sofern die Mittel nicht zweckgebunden sind, etwa für Ausbildung oder Behindertenvorsorge.
Die Änderungen bedeuten eine deutliche Kürzung dessen, was Leistungsbezieher besitzen dürfen, ohne ihren Anspruch zu verlieren. Tausende Haushalte könnten aufgrund der verschärften Vermögensprüfung künftig keine Unterstützung mehr erhalten. Die Regierung hat bisher keine Übergangshilfen für diejenigen angekündigt, die durch die neuen Regeln plötzlich ihren Anspruch verlieren.






