Neue Empfängerprüfung ab Oktober: So schützen Banken vor Überweisungsbetrug
Anto StumpfNeue Empfängerprüfung ab Oktober: So schützen Banken vor Überweisungsbetrug
Neue Sicherheitsregel für Banküberweisungen: Ab 9. Oktober gilt in Deutschland die „Empfängerprüfung“
Ab dem 9. Oktober tritt in Deutschland eine neue Sicherheitsmaßnahme für Überweisungen in Kraft: die sogenannte „Empfängerprüfung“ (englisch Verification of Payee, VoP). Dabei müssen Banken vor der Ausführung einer Zahlung prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Regelung soll Betrugsfälle eindämmen, verlagert in bestimmten Fällen aber auch die Verantwortung auf die Kunden.
So funktioniert das neue Verfahren: Bei der VoP-Prüfung müssen Banken sicherstellen, dass der hinterlegte Name mit der IBAN, der Bankleitzahl (BIC) und einer Referenznummer übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird. Stimmen die Angaben nicht überein oder ist keine Rückmeldung verfügbar, erscheint eine Warnmeldung. Kunden sollten die Transaktion in diesem Fall stoppen – es sei denn, sie können die Abweichung zweifelsfrei als harmlos einordnen und einen Betrugsversuch ausschließen.
Echtzeit-Überweisungen für alle – aber möglicherweise mit Zusatzkosten Ab Oktober bieten alle Finanzinstitute Sofortzahlungen an, die ohne die üblichen Bearbeitungsverzögerungen abgewickelt werden. Allerdings können dafür zusätzliche Gebühren anfallen. Parallel hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin ein Vergleichsportal veröffentlicht, das die Konditionen und Leistungen aller privaten Girokonten in Deutschland übersichtlich gegenüberstellt.
Bafin warnt vor Betrugsmaschen Verbraucher sollten weiterhin besonders vorsichtig mit sensiblen Kontodaten umgehen. Betrüger nutzen oft gefälschte E-Mails oder scheinbare Jobangebote, um an Geld oder persönliche Daten zu gelangen. Banken übernehmen nur dann die Haftung für Schäden, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft. Wird eine Warnung ignoriert und die Überweisung dennoch getätigt, haftet der Kunde – nicht die Bank – für etwaige Folgen.
Strengere Kontrollen, aber keine Entwarnung Die VoP-Prüfung verschärft die Sicherheitsstandards insbesondere bei EU-Überweisungen. Dennoch bleibt Wachsamkeit gefragt: Banken erstatten Betrugsschäden nur, wenn Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die neuen Regeln bringen zwar schnellere Zahlungen mit sich – allerdings möglicherweise zu höheren Kosten.






