11 April 2026, 02:26

NRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – was sich 2026 ändert

Offenes Buch mit bunten Seiten und Textbeispielen vor dunklem Hintergrund, das an ein deutsches Handbuch erinnert.

NRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – was sich 2026 ändert

Nordrhein-Westfalen reformiert Regeln für Schulbuchbeschaffung

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die Verordnung über die unterschwellige Vergabe auf Landesebene nicht mehr. Die Änderung soll Bürokratie abbauen und Kommunen mehr Flexibilität bei der Beschaffung von Lehrmaterialien einräumen.

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Die Landesregierung hat dazu einen neuen Paragrafen, § 75a, in die Gemeindeordnung eingefügt. Die Reform schafft feste Schwellenwerte und starre Verfahren für unterschwellige Vergabeverfahren ab. Stattdessen gelten künftig allgemeine Vergabegrundsätze, während die Kommunen durch lokale Satzungen zusätzliche Regelungen festlegen können.

Die Neuerung könnte es ermöglichen, Aufträge bis zu 216.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren direkt zu vergeben. Die konkrete Umsetzung bleibt jedoch offen, da die Kommunalvertretungen die Spielregeln durch eigene Satzungen weiter präzisieren können.

Anke Naefe, Beraterin im Landesverband Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, hat die Änderungen erläutert. Der Landesverband begrüßt die Reform als Schritt zur Entbürokratisierung und zur Stärkung des lokalen Buchhandels. Gleichzeitig rät er Buchhandlungen, sich frühzeitig mit Schulen und Kommunen in Verbindung zu setzen, um praktikable Lösungen zu entwickeln.

Für Rückfragen steht Alexander Kleine ([email protected]) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzen die bisherige Vergabeverordnung. Die Kommunen erhalten damit mehr Gestaltungsspielraum für ihre Beschaffungsprozesse. Zwar bleibt Raum für lokale Anpassungen, die endgültige Ausgestaltung hängt jedoch von den Beschlüssen der einzelnen Räte ab.

Quelle