Selbstbestimmungsgesetz: Ministerinnen planen Reform nach Missbrauchsfällen
Lutz KühnertSelbstbestimmungsgesetz: Ministerinnen planen Reform nach Missbrauchsfällen
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz – eingeführt 2024 – ermöglicht es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt zu ändern. Expertisen oder ärztliche Gutachten sind nicht erforderlich. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Personen von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht, um ihre Eintragungen anzupassen.
Doch nach bekannt gewordenen Fällen von Missbrauch steht das Gesetz in der Kritik. Nun schlagen drei Ministerinnen Änderungen vor, um „offensichtlichen Missbrauch“ zu unterbinden und das öffentliche Vertrauen in das System zu stärken.
Das ursprüngliche Gesetz erlaubt Geschlechtsänderungen ohne externe Genehmigung, was den Prozess schnell und zugänglich macht. Allerdings fehlt den Standesämtern eine klare Befugnis, verdächtige Anträge von vornherein zu blockieren. Stattdessen können sie betrügerische Änderungen erst im Nachhinein anfechten.
Aktuelle Fälle zeigen mögliche Schlupflöcher auf: Ein Polizist in Nordrhein-Westfalen änderte sein Geschlecht offenbar in dem Versuch, eine Beförderung zu erlangen – der Versuch scheiterte, und er musste sich später einem Disziplinarverfahren stellen. Ein weiterer umstrittene Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der sich nach dem neuen Gesetz rechtlich in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ. Kritiker werfen ihm vor, dies getan zu haben, um eine mögliche Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen anzutreten.
Die geplante Novelle soll den Standesämtern mehr Spielraum geben, offensichtliche Missbrauchsfälle abzulehnen. Statt den Antrag direkt zu bearbeiten, könnten sie verdächtige Fälle an ein Gericht oder eine neu zu schaffende „zentrale Prüfstelle“ weiterleiten. Zudem würde das Gesetz rückwirkende Korrekturen von Personenstandsdaten explizit erlauben, sobald ein Missbrauch bestätigt ist.
Drei Ministerinnen unterstützen die Reformen mit dem Ziel, Missbrauch zu verhindern, ohne den Kern des Gesetzes anzutasten. Strengere Kontrollen, so ihr Argument, würden das öffentliche Vertrauen in das System wahren, ohne die errungenen Fortschritte für die Rechte transgeschlechtlicher Menschen zurückzunehmen.
Die Änderung wäre die erste größere Anpassung des Selbstbestimmungsgesetzes seit seiner Einführung. Falls verabschiedet, erhalten Standesämter klarere Richtlinien, um betrügerische Anträge bereits vor der Bearbeitung zu stoppen. Zudem würde das Gesetz das Verfahren zur nachträglichen Berichtigung von Eintragungen bei bestätigtem Missbrauch formal regeln.
Über 25.000 Menschen haben das Gesetz bereits genutzt, um ihr rechtliches Geschlecht zu ändern. Die neuen Regeln sollen künftigen Missbrauch des Systems verhindern.






