10 June 2026, 02:23

Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler am 28. September 2025

Wichtige Hinweise zur Stichwahl für den Landrat am 28. September 2025

Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler am 28. September 2025

Stichwahl für den Posten des Kreistagsabgeordneten in Düren am 28. September 2025

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Stichwahl für die Position des Kreiskommissars in Düren findet am 28. September 2025 statt. Wählerinnen und Wähler, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, werden den Ablauf wiedererkennen: Die gleichen Wahllokale stehen zur Verfügung, und die bestehenden Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Wer vor der Wahl am 14. September Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt. Ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich. Erstmalige Antragsteller für Briefwahl müssen jedoch ihre persönlichen Daten, eine Unterschrift sowie die korrekte Rücksendeadresse bis Freitag, den 26. September, um 15:00 Uhr, einreichen.

Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal vorzuzeigen. Das Wahlbüro der Stadt Düren hat bestätigt, dass alle Standorte unverändert bleiben.

Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang nächster Woche erhalten haben, sollten sich umgehend an das Wahlbüro wenden. Weitere Informationen zu Brief- und Präsenzwahl sind auf der Website des Wahlbüros der Stadt Düren abrufbar. Bei Fragen kann man sich auch direkt an die Behörde wenden.

Die Stichwahl wird mit dem gleichen logistischen Rahmen wie die Erstwahl durchgeführt. Wähler müssen die Fristen für Briefwahlanträge einhalten und bei einer Abstimmung vor Ort einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Das Wahlbüro bleibt erste Anlaufstelle für alle offenen Fragen.

Quelle