BGH-Urteil: Deutsche Bank muss Postbank-Aktionäre nachträglich entschädigen

Traude Klapp
Traude Klapp
2 Min.
Ein altes Buch mit einem floralen Design auf dem Cover, betitelt mit "Die Betrugereierten der Bank fürs" vor einem schwarzen Hintergrund.Traude Klapp

BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH-Urteil: Deutsche Bank muss Postbank-Aktionäre nachträglich entschädigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Konflikts stand die Angemessenheit eines Übernahmeangebots aus dem Jahr 2010. Dreizehn Anleger hatten geltend gemacht, bei dem Verkauf ihrer Anteile an den Bankenriesen zu wenig erhalten zu haben.

Mit dem nun rechtskräftigen Urteil bestätigt das Gericht, dass die Deutsche Bank die Aktionäre für die Differenz entschädigen muss.

Der Fall nahm seinen Anfang nach der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Die Aktionäre argumentierten, der Übernahmepreis spiegle nicht den tatsächlichen Wert ihrer Beteiligungen wider. Kern des Streits war der Aktienkurs: 2008 hatten Postbank-Aktien noch bei 57,25 Euro gelegen – deutlich höher als das spätere Angebot.

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorging, hatte die Deutsche Bank bereits 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt. Nach Urteilen des Oberlandesgerichts Köln hätte die Bank daher bereits zu diesem Zeitpunkt ein formelles Übernahmeangebot zum Kurs von 2008 unterbreiten müssen. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung 2026 und wies die Revision der Deutschen Bank zurück.

Das BGH-Urteil steht damit im Einklang mit früheren Entscheidungen, wonach das Angebot von 2010 unangemessen war. Die Deutsche Bank muss den betroffenen Aktionären nun zusätzliche Ausgleichszahlungen leisten, deren genaue Höhe jedoch noch festzulegen ist.

Das Urteil beendet ein langjähriges juristisches Kapitel für die Deutsche Bank und die ehemaligen Postbank-Anleger. Aktionäre, die das Angebot von 2010 annahmen, erhalten Nachzahlungen auf Basis der Bewertung von 2008. Zudem stärkt die Entscheidung die rechtlichen Maßstäbe für faire Übernahmepreise bei Unternehmensübernahmen.

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